Führerscheinklassen die wir ausbilden
Mit dem Führerschein der Klasse B ist es erlaubt Kraftwagen:
mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer)
zulässigen Gesamtgewicht (zG) von bis zu 3,5 t zu fahren
ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden
Anhänger mit zG über 750 kg ist erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist der Führerschein mit 17.
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Leichtkraftrad Führerschein / Klasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:
Leichtkrafträder (Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung) zu fahren.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern ( Hubraum über 50 cm⊃3; / Verbrennungsmotor, oder bbH über 45 km/h, max. Leistung 15 kw
Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die frühere Geschwindigkeitsbegrenz 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Motorrad Führerschein / Klasse A
Mit dem Führerschein der Klasse A ist es erlaubt folgende Krafträder zu fahren:
mehr als 50 cm3; Hubraum
oder einer bbH höher als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kw
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm3; ( bei Verbrennungsmotoren ) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kw
Das Mindestalter hierfür beträgt :
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Einschluss Klasse AM, A1, A2
Motorrad Führerschein / Klasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist es erlaubt:
Krafträder (max. 35 KW Motorleistung und max. 0,1KW/kg)
Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung zu leisten.
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
B 197
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit eurem Fahrlehrer
• Aushändigung Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
B 196
Ohne Prüfung Motorrad fahren?
Die Schlüsselzahl 196 ist eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B, also zum Autoführerschein und erlaubt dir das Fahren von Krafträdern mit maximal 125 cm³. Um an der notwendigen theoretische und praktische Fahrerschulung teilnehmen zu können, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den B-Führerschein haben. Was du jedoch beachten solltest: Diese Schlüsselzahl gilt nur in Deutschland.